Krampus und Krampusläufe in Vorarlberg

Korrespondenz vom 3. bzw. 5. Dezember 1787

Am 3. Dezember richteten mehrere Lustenauer ein Gesuch an das gräflich-harrachische Oberamt in Hohenems. Darin wird dargelegt, es sei in Lustenau und den umliegenden Orten seit undenklicher Zeit üblich, dass als „St. Niklaus Knechte“ Verkleidete am Vorabend des Nikolaustags umherziehen, um den ungehorsamen und in der Kirche übel aufführenden Kinder Furcht einzutreiben, damit sie in Zukunft denen Eltern und Lehrer gehorsamer, in der Kirche aber Ehrerbiethiger sich erzeigen. Auch heuer möchten etliche Bauernsöhne solche ungesitete Kinder zu verbessern suchen. Da es ihnen aber an entsprechender Kleidung fehle, bitten sie das Oberamt, solche aus der Garderobe der Gräfin leihweise zur Verfügung zu stellen. Gemeint waren damit wohl Bediensteten-Livreen oder andere uniformähnliche Stücke.

Die nur im Konzept vorliegende Antwort der gräflichen Behörde entsprach der aufgeklärten Sicht der Dinge und wies das Ansinnen barsch zurück: Derley verkleidter umziehung sei untersagt und würde unweigerlich bestraft. Der Hofammann erhielt die Weisung, entsprechende Vorkehrungen zu treffen und Missetäter anzuzeigen. Der Pfarrer sollte seinen beiden Mesnern jegliche Mitwirkung an diesem Unfug verbieten. Dem Lehrer, der das Ansuchen geschrieben hatte, legte man nahe, sich solcher Tätigkeiten künftig zu enthalten.

Alois Niederstätter, Verbotenes Niko-lausbrauchtum. Korrespondenz vom 3. bzw. 5. Dezember 1787. In: Archivale des Monats (2018). Kleinausstellungen des Vorarlberger Landesarchivs (Kleine Schriften des Vorarlberger Landesar-chivs 36). Bregenz 2019, S. 28–29.

Mit freundlicher Genehmigung des Landesarchivs Vorarlberg

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